FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen (Frequently asked Questions)

Auf dieser Seite haben wir häufige Fragen unserer Patienten zusammengestellt und beantwortet.

Allgemein

Wie oft muß ich zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei mal im Jahr ("einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten") eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle. Wir empfehlen Ihnen unabhängig von Versicherungen und Kosten je nach Situation und Ihrem persönlichen Karies- oder Parodontitis-Risiko ein Kontroll-Intervall zwischen 3 und 12 Monaten. Wir können an dieser Stelle keine pauschalen Empfehlungen geben, nur soviel: Bei völlig gesunden Zähnen und intaktem Zahnfleisch sollten die "versteckten Ecken" mindestens zweimal jährlich kontrolliert und einmal jährlich professionell gereinigt werden. 

Behandeln Sie Kassenpatienten?

Selbstverständlich! Bei uns werden gesetzlich Versicherte und Selbstzahler qualitativ gleichwertig behandelt. Unser Ziel ist es, Sie gut zu behandeln – unabhängig von Ihrer Versicherung.

Wird die Reinigung der Zähne von der Krankenkasse bezahlt?

Einmal pro Jahr ist die Entfernung von Zahnstein Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dürfen dabei nur harte Zahnbeläge entfernt werden - eine gründliche Reinigung aller Zahnoberflächen, die Politur und die anschließende Flouridierung sowie eine Kontrolle und Anleitung zur Verbesserung der häuslichen Zahnpflege sind in der Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen.

Ich habe Zahnschmerzen, kann ich sofort vorbei kommen?

Nach vorherigem Anruf ja. Um unseren Patienten mit Terminen -und auch Schmerzpatienten- lange Wartezeiten zu ersparen, haben wir spezielle Zeiträume zur Behandlung von Schmerzpatienten eingerichtet. Bitte rufen Sie deshalb auch im Falle von Zahnschmerzen in der Praxis an, um einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.

Was tun bei "Zahnschmerzen"?

Wie alle Schmerzarten ist auch der Zahnschmerz ein Alarmsignal des Körpers.
Nicht jeder Schmerz muss gefährlich sein, aber schaden kann es nicht, die Ursache hierfür durch einen Besuch beim Zahnarzt zu klären.

So kann ein kurzer Schmerz auf kalte Speisen ein Zeichen für überempfindliche Zahnhälse (z. B. durch falsches Putzen) sein, aber auch auf eine Karies oder eine undichte Füllung hinweisen.

Anders sieht es aus, sollte der Schmerz auch einige Minuten nach dem Reiz noch anhalten. Sollte dieser gar durch Wärme (z.B. Bettwärme) stärker werden, so ist dies ein Zeichen für eine Entzündung des Nervs. Sie sollten spätestens jetzt den Zahnarzt aufsuchen.

Falls Schmerzmittel notwendig werden sollten, weil ein Notdienst nicht erreichbar ist, sollte man auf Präparate zurückgreifen, die man verträgt. ASS (Aspirin) ist mit Vorsicht zu genießen, da es eine blutverdünnende Wirkung hat und bei späterer Behandlung zu Komplikationen führen kann. Schmerzlinderung kann die Kühlung der betroffenen Seite verschaffen.  Bite nicht direkt mit Eis kühlen sondern nur mit feuchter Kält (kalter Waschlappen).

In keinem Fall sollte man bei Schmerzen Alkohol zu sich nehmen. Übrigens: Ein Zahn hat einen Schutzmechanismus, der ihm hilft, lange gegen eine Karies zu bestehen, indem sich der Nerv langsam zurückzieht. Liegt aber erst einmal eine Karies mit Substanzverlust (Loch) vor, so wird dieses ohne Behandlung auf längere Sicht zu Schmerzen führen. Dann ist es jedoch meist zu spät und eine Wurzelkanalbehandlung unausweichlich.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass man lieber zu früh als zu spät zum Zahnarzt gehen sollte.

Warum übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen ihre Leistungen, denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Notwendige zu bezahlen.

Im § 12 des Sozialgesetzbuches (SGB V) wird das "Wirtschaftlichkeitsgebot", an welches Ärzte und Zahnärzte gebunden sind, wie folgt definiert : "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

Alle Leistungen (z.B. ästhetische Füllungen), die über ein "ausreichendes" Maß hinausgehen, können also nicht oder nicht komplett von den Krankenkassen erstattet werden und erfordern die Kostenübernahme durch den Patienten.
Bei der Kostenabwicklung können wir Ihnen mit der externen zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft ZAAG einen starken Leistungspartner anbieten, durch die unsere Rechnungsstellung erfolgt. Auch Ratenzahlungen sind hier möglich. Unsere Diagnose und Therapie wird zu Ihrem Wohle nur nach unserer fachzahnärztlichen Überzeugung gestellt.

Mein Provisorium ist defekt/locker?

Während Sie darauf warten, dass das zahntechnische Labor Ihren neuen Zahnersatz liefert, tragen Sie ein Provisorium. Dies ist für die Stabilität und zum Schutz der Zähne wichtig.

Sollte sich dieses Provisorium lockern, setzen Sie es bitte zunächst wieder ein, ggf. mit etwas Zahnpasta um eine Haftwirkung zu bekommen. Bitte vereinbaren sie anschließend kurzfristig einen Termin damit wir das Provisorium wieder fest eingliedern können.

Prophylaxe

Lohnt sich Prophylaxe?

Jederzeit! Durch Prophylaxe können Schäden verhindert werden, die oft schmerzhaft und teuer sind. Zur Prophylaxe gehört aber mehr als nur das Zähneputzen zuhause. Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt gehört ebenso dazu, wenn man sich seine Zähne dauerhaft gesund erhalten möchte.

Wenn Sie bereits Schäden an Zähnen und Zahnfleisch haben - gerade dann ist Prophylaxe umso wichtiger. Denn wenn man nicht gegen Bakterien und Keime vorgeht, kann das viele Beschwerden nach sich ziehen. Aus einer für den Patienten harmlos erscheinenden Zahnfleischentzündung kann zum Beispiel Knochenschwund im Kiefer resultieren, ausgelöst durch die Entzündung, die sich im Knochengewebe fortsetzt. Denn das Zahnfleisch spielt auch eine große Rolle bei der Mundgesundheit. Bei einer fortgeschrittenen Parodontitis können sogar völlig gesunde Zähne ausfallen, weil ihnen das Gewebe keinen Halt mehr bietet.

Warum muss ich die Prophylaxe selbst bezahlen?

In die Prophylaxe fließen ständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Für den Gesetzgeber handelt es sich daher um eine eigenständige, neu entwickelte Leistung, die über die in den Leistungskatalogen erfassten Leistungen hinausgeht.

Unbestritten ist, dass die Prophylaxe aus medizinischer Sicht absolut empfehlenswert ist. Es ist erwiesen, dass Patienten, die regelmäßig eine Prophylaxe in Anspruch nehmen, gesündere Zähne haben als diejenigen, die ausschließlich auf die Zahnpflege zuhause setzen. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für die Prophylaxe selber übernehmen. Da die Prophylaxe eine immer größer werdende Rolle einnimmt, gibt es aber Krankenkassen, die ihre Versicherten entlasten wollen und gegen Vorlage der Originalrechnung einen Teil des Rechnungsbetrages erstatten. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse nach einer Erstattung zu erkundigen.

Wann und wie oft sollte ich mir die Zähne putzen?

Generell ist zu sagen, dass eine Reinigung nach den Mahlzeiten anzuraten ist, da man hierdurch deutlich die Stoffwechselaktivität der Bakterien und die Entstehung von gefährlichen Säuren vermindern kann.

Weniger als zweimal täglich sollte man sich nicht die Zähne putzen, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Reinigung vor dem Schlafengehen zu legen ist, da nachts durch verringerten Speichelfluss der Selbstschutz der Zähne eingeschränkt ist.

Auch dreimaliges Putzen schadet nicht, vorausgesetzt, man beherrscht die richtige Putztechnik. Die sollte man sich auf jeden Fall bei der Professionellen Zahnreinigung zeigen lassen.

Nach Genuss sehr saurer Nahrungsmittel (z.B. Fruchtsaft) sollte man nicht sofort zur Zahnbürste greifen, sondern nach Ausspülen des Mundes noch einige Minuten warten, weil der Zahnschmelz durch die im Essen enthaltenen Säuren erweicht wurde und durch heftiges Schrubben abgetragen werden könnte.

Sollte eine Zahnbürste mal nicht zur Hand sein, so helfen Zahnpflegekaugummies innerhalb weniger Minuten, den gefallenen pH-Wert zu neutralisieren und somit die Remineralisation der Zahnoberfläche einzuleiten. 

Was sollte man beim Zahnaufhellen beachten? Ist der Zahnaufheller gefährlich?

Da der Zahnschmelz vorübergehend angegriffen wird und sich weder Füllungen, noch Kronen aufhellen lassen, ist eine vorherige Beratung unbedingt angeraten. Eine Gefährdung geht von dem Bleichmittel für die Zähne nicht aus. Vorübergehend kann es zu Empfindlichkeiten der Zähne kommen. Am Zahnfleisch allerdings hat das Mittel nichts zu suchen und sollte deshalb von sachkundigen Zahnärzten angewendet werden.

Manchmal reicht schon eine professionelle Zahnreinigung, um den gewünschten Effekt zu erreichen. 

Muss ich auf Zucker verzichten, um Karies zu vermeiden?

Nein, das müssen Sie nicht. Da Bakterien nach dem Verzehr von Zucker zunächst eine gewisse Zeit brauchen, um daraus Säure zu bilden, sollte man nach dem Essen Nahrungsreste entfernen.

Für die Zähne ist es weniger schädlich, wenn Sie einmal eine große Menge Zucker zu sich nehmen, als wenn Sie über den Tag verteilt immer wieder kleine Mengen essen, mit denen die Bakterien "gefüttert" werden.

Besondere Erwähnung sollte der Zuckeraustauschstoff Xylit finden, da dieser ganz nebenbei den Stoffwechsel der kariesverursachenden Bakterien hemmt und ihnen auf diese Weise das Leben ganz schön schwer macht. 

Zahnerhaltung

Ist eine Wurzelkanalbehandlung schmerzhaft?

Eine Wurzelbehandlung muss nicht zwingend ein schmerzhaftes Erlebnis sein, denn während der Versorgung wird der Bereich um den noch vitalen Zahn mittels Lokalanästhesie betäubt, um unangenehme Empfindungen zu vermeiden. In vielen Fällen kommen die Patienten mit Schmerzen in die Praxis und sind danach überrascht, dass die Behandlung schmerzfrei durchgeführt wurde. In den ersten Tagen nach der Wurzelkanalbehandlung kann Ihr Zahn allerdings noch etwas empfindlich reagieren. 

Ich bekomme eine Wurzelbehandlung und mein Provisorium ist undicht?

Während der Wurzelbehandlung achten wir auf absolute Keimfreiheit. Wenn nun der provisorische Verschluss nicht mehr dicht ist, kommt es zu einer Keimbesiedlung.

Aus diesem Grund sollten Sie kurzfristig einen Termin vereinbaren, dass die Wurzelkanäle erneut desinfiziert und der Zahn wieder dicht verschlossen werden kann.

Müssen die Weisheitszähne grundsätzlich entfernt werden?

Nein. Sie müssen nicht grundsätzlich gezogen werden. Weisheitszähne sind vollwertige Zähne, die dann entfernt werden müssen, wenn sie nicht genügend Platz haben und damit zu Schwierigkeiten führen. Sie können schief oder gekippt wachsen. Sie können die Zahnhygiene beeinträchtigen. Sie können so auf die davor stehenden Zähne Druck ausüben, dass diese geschädigt werden oder schief werden. Ist da schon vorauszusehen, daß sie Probleme machen werden, sollte rechtzeitig operiert werden, um Folgeschäden zu verhindern.

Sie haben einen Zahn entfernt bekommen und es blutet noch?

In der Regel verlassen Sie die Zahnarztpraxis mit einem eingelegten Tupfer ("Tamponade") auf der Wunde. Auf diesen müssen Sie zirka eine halbe Stunde aufbeißen, um die Blutung zu stillen. Hat die Blutung danach noch nicht aufgehört, üben Sie eine weitere halbe Stunde Druck auf die Wunde aus, entweder mit einem neuen Tupfer (Mull) oder mit einem sauberen, zusammengerollten und angefeuchteten Stofftaschentuch, und lagern den Kopf beim Liegen hoch.

Nehmen Sie bei Bedarf das eventuell verschriebene Schmerzmittel. Eine Schwellung und Wundschmerz nach dem Eingriff sind normal und so lange unbedenklich, wie kein hohes Fieber (über 38,5 Grad) oder Schluckbeschwerden auftreten.

Bei stärkeren Nachblutungen oder ungewohnt heftigen Schmerzen, auch wenn sie nach ein bis zwei Tagen auftreten, wenden Sie sich an die Praxis.

Zahnersatz

Nach welchen Kriterien bezuschusst die Kasse?

Beim "befundorientierten Festzuschussmodell" richtet sich der Zuschuss nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem Befund -z.B. bei einem fehlenden Zahn- den gleichen Betrag erstattet. Dabei ist es irrelevant, ob ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der Patient selber tragen.

Ein Kriterium bei der Höhe der Bezuschussung ist eine lückenlose Dokumentation regelmäßiger Kontrolluntersuchungen mit Hilfe des Bonusheftes.

Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.

Was nützt mein Bonusheft?

Das Bonusheft dient der Krankenversicherung als Nachweis, dass Sie regelmäßig die Kontrolluntersuchung wahrgenommen haben. Ihre regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse zum Zahnersatz belohnt, sollte dieser einmal notwendig werden.

Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30% erhöht.

Bei Erwachsenen ab 18 Jahren reicht ein Stempel im Jahr. Experten empfehlen jedoch einen mindestens zweimal jährlichen Rhythmus der Kontrolluntersuchungen. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind 2 Stempel pro Jahr nötig, um den Bonus zu erhalten. Entscheidend ist, dass keine Lücken in der Vorsorge vorliegen.

Dürfen die Kosten höher sein als im Heil- und Kostenplan ausgewiesen?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) stellen Heil- und Kostenpläne (Kostenvoranschläge) nur eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten dar. Eine Preisgarantie besteht also nicht. Natürlich darf diese Kostensteigerung nicht in astronomische Höhen klettern (§ 650 BGB).

Aber wie allen anderen seriösen Kolleginnen und Kollegen ist uns natürlich daran gelegen, dass es nicht zu "bösen Überraschungen" kommt! 

CMD - Kiefergelenkerkrankungen - was versteht man eigentlich genau unter CMD?

CMD (Cranio-mandibuläre Dysfunktion) ist auch bekannt unter dem Namen Myoarthropatie. Es ist eine Erkrankung des Kauorgans.

Eine Vielzahl von Symptomen kann die Diagnose schwierig machen. Häufig schmerzen die Kiefermuskulatur oder die Kiefergelenke beim Kauen. Andere Symptome können sein eingeschränkte Kieferöffnung, Knacken oder Reiben der Kiefergelenke beim Öffnen oder Schließen der Kiefer, ausstrahlende Schmerzen in Mund, Gesicht, Kopf, Nacken, Schulter oder Rücken, Hals-Wirbelsäulen-Schulterprobleme, eingeschränkte Kopfdrehung, Kopfschmerzen, plötzlich auftretende Probleme mit der Passung der Zähne aufeinander, Ohrenschmerzen.

Seit dem 01.01.1997 gehören infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach § 28 Abs.2 Satz4 SGB V funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (= Kiefergelenkdiagnostik und Kiefergelenktherapie)  nicht  zur vertragszahnärztlichen Behandlung (= Kassenbehandlung) und dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.

Was tun bei einem Zahnunfall?

Bleibende Zähne können sehr oft gerettet werden!

1. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt

2. Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beißen,
    äußerlich kühlen

3. Je nach Zahnverletzung wie unten angegeben vorgehen:

- Zahn stark gelockert oder verschoben:
Situation belassen und nicht am Zahn manipulieren. Nur vorsichtig zusammen beißen.

- Zahn abgebrochen oder ausgeschlagen:
Suchen Sie unbedingt den Zahn und fassen Sie nur die Zahnkrone, jedoch nicht die Zahnwurzel an. Niemals den Zahn reinigen, auch wenn er verschmutzt ist! Zahn so schnell wie möglich (innerhalb von 20 Minuten!) feucht lagern, am besten in einer speziellen Rettungsbox (SOS Zahnrettungsbox®). 

Die Gewebe auf der Zahnwurzel dürfen nicht austrocknen! 
4. Möglichst rasch Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen

Je schneller der Zahn wieder eingesetzt wird, desto höher ist die Chance, dass dieser wieder anwächst!

Sind Milchzähne herausgeschlagen, werden sie nicht zurück in das Zahnfach gesetzt, da die Gefahr zu groß ist, den darunter liegenden bleibenden Zahn zu schädigen. Bitte suchen Sie auch bei einem Trauma im Milchgebiss Ihren Zahnarzt auf.

Kinder

In welchem Alter soll mein Kind zum ersten Mal zum Zahnarzt?

Wir empfehlen einen Besuch schon ab dem ersten Milchzahn. Die Kinder können bei den Vorsorgeterminen bereits Vertrauen aufbauen und lernen uns nicht erst bei den ersten Zahnschmerzen kennen.

Ein weiterer Vorteil: Eventuell auftretende Probleme werden rechtzeitig erkannt und sind leichter behandelbar. 

Ist Nuckeln an Schnuller, Daumen oder Finger schädlich?

Wenn ein Kind über einen längeren Zeitraum nuckelt, egal ob an Fingern oder am Schnuller, können Zahnfehlstellungen entstehen. Dadurch können Probleme beim "Abbeißen" entstehen, in manchen Fällen fängt das Kind auch an zu lispeln. Das Daumen- oder Fingerlutschen gewöhnen sich viele Kinder weniger leicht ab als den Schnuller. Wenn das Nuckeln zu lange beibehalten wird, kommt es auch zu Fehlstellungen bei den bleibenden Zähnen, die weitreichende negative Folgen haben können.

Warum sind gesunde Milchzähne überhaupt wichtig?

Gesunde Milchzähne sind für die Gesundheit des Kindes, die Funktion des Kauapparates und auch für das psychische Kindeswohl (Hänseleien in Kindergarten/Schule, Ausgrenzung) wichtig.

Schäden an den Milchzähnen können weitreichende Folgen haben: Schon in der frühen Kindheit werden die Weichen für ein gesundes bleibendes Gebiss gestellt. Milchzähne erfüllen wichtige Funktionen während der Gebißentwicklung. Können sie diese nicht erfüllen, entstehen auch Probleme bei den bleibenden Zähnen.

Milchzähne und bleibende Zähne befinden sich über Jahre hinweg nebeneinander in der Mundhöhle. Sind Milchzähne von Karies befallen, können sich die Kariesbakterien über den Speichel auch auf den bleibenden Zähnen ausbreiten. Da bleibende Zähne direkt nach dem Durchbruch noch sehr empfindlichen Schmelz haben, sind sie besonders anfällig für Karies.

Haben Milchzähne Wurzeln und Nerven wie bleibende Zähne?

Genau wie bleibende Zähne auch haben Milchzähne Wurzeln und Nerven. Die Wurzeln werden im Lauf der Zeit durch die nachrückenden Zähne abgebaut. Daher wird ein Milchzahn auch irgendwann locker und fällt kurz vor dem Durchbruch des bleibenden Zahns ohne Wurzel aus. 

Kinder und Karies – was muss ich da beachten?

Schon während der Schwangerschaft sollten Sie auf eine optimale Mundhygiene achten, da hormonelle Veränderungen oftmals zu Problemen wie Zahnfleischbluten führen. Auch sollten werdende Mütter wissen, dass eine Erkrankung des Zahnbettes (Parodontitis) das Risiko für eine Frühgeburt durch aggressive Keime um bis zu 7-fach erhöht. Nach der Geburt können einige Regeln helfen, das Kariesrisiko für Ihr Kind zu minimieren:
Halten Sie das Kind solange es geht von Süßigkeiten fern, gewöhnen Sie es nicht an den Geschmack von Süßem. Auf Dauer ist dies schwer zu vermeiden, aber man legt einen Grundstein für ein gesünderes Leben, da neben Karies auch Übergewicht zu einem wachsenden Problem wird.

Nehmen Sie Schnuller, Sauger von Fläschchen oder Essbesteck Ihres Kindes nicht in den Mund, bevor Ihr Kind es benutzt. Sie vermeiden hiermit die Übertragung von Bakterien auf Ihr Kind.

Keine gesüßten Tees, Schorlen oder andere zuckerhaltige Getränke in die Nuckelfläschchen füllen. Fläschchen nicht über Nacht zum Dauernuckeln überlassen. Selbst Mineralwasser kann durch die Kohlensäure den Zähnen schaden.

Mit dem Zähneputzen muss schon beim ersten Zahn begonnen werden. Kinderzahncremes mit angepasstem Fluoridgehalt (500ppm) verwenden bis das Kind diese beim Putzen nicht mehr verschluckt. Etwa ab dem 6. Lebensjahr kann auf eine Zahncreme mit höherem Fluoridgehalt umgestellt werden. Ein Nachreinigen der Zähne sollte unbedingt erfolgen, bis das Kind flüssig mit einem Füllfederhalter schreiben kann, da erst dann die nötigen Fertigkeiten bestehen, selbst alle Zahnoberflächen zu erreichen. Achten Sie darauf, dass ihr Kind beim Zähneputzen in den Spiegel schauen kann.

Seien Sie Ihrem Kind ein Vorbild!!!

Fallen Milchzähne mit sechs Jahren alle aus?

Der Zahnwechsel beginnt bei den meisten Kindern im Alter von fünf bis sechs Jahren. Bis der letzte Milchzahn ausfällt dauert es noch etwa bis zum dreizehnten Lebensjahr.

Ab wann braucht mein Kind ein Bonusheft?

Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr kann ein Bonusheft für den Nachweis der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen ausgestellt werden. Dieses ermöglicht einen höheren Zuschuss durch die Krankenkasse, wenn Zahnersatz hergestellt werden muss. Jugendliche unter 18 erreichen einen erhöhten Bonus nach 5 Jahren, wenn zwei Mal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung im Bonusheft bestätigt ist.