Informationen für Überweiser

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Wir möchten Sie bei dem Bestreben, die Zähne Ihrer Patienten zu erhalten, maximal unterstützen. Dies machen wir für Sie in den Bereichen

  • Endodontologie
  • Parodontologie         
  • Kinder- und Jugendzahnheilkunde
  • CMD

Unser Leistungsspektrum:

Endodontologie

  • orthograde endodontische Versorgungen mit thermoplastischer Wurzelfüllung
  • orthograde Revisionen vorhandener Wurzelkanalfüllungen mit anschließender thermoplastischer Wurzelfüllung
  • Wurzelspitzenresektionen (WSR), inkl. retrogradem Verschluss
  • orthograde Revision nach erfolgloser Wurzelspitzenresektion (WSR)
  • Fragment- & Stiftentfernungen
  • Verschluss von Perforationen
  • Apexifikationen
  • falls erforderlich: Versorgung mit adhäsiven Stiftaufbauten vor Präparation durch den überweisenden Zahnarzt
  • standardisierter endodontischer Recall zur Gewährleistung des Therapieerfolges

Die Ausführung aller endodontischen Leistungen erfolgt fast immer unter dem OP-Mikroskop!

Parodontologie

  • strukturierte, konservative- und chirurgische Parodontaltherapie
  • resektive und augmentative Parodontalchirurgie
  • Rezessionsdeckung
  • Hemisektionen
  • standardisiertes parodontologisches Recall und Unterstützungstherapie zur  Sicherung des Therapieerfolges
  • falls in der Vorbehandlungsphase erforderlich: konservierende und / oder  langzeitprovisorische Versorgung durch den überweisenden Zahnarzt oder auf Wunsch - in unserem Hause.

Kinder- und Jugendzahnheilkunde

CMD

  • manuelle Strukturanalyse (MSA)
  • instrumentelle Funktionsdiagnostik
  • Schienentherapie
  • Zusammenarbeit mit Manualtherapeuten und Osteopathen

Seit dem 01.01.1997 gehören infolge des Beitragsentlastungsgesetzes 1996 nach § 28 Abs.2 Satz4 SGB V funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen (= Kiefergelenkdiagnostik und Kiefergelenktherapie)  nicht  zur vertragszahnärztlichen Behandlung (= Kassenbehandlung) und dürfen von den Krankenkassen auch nicht bezuschusst werden.

Dies bedeutet, dass unabhängig von Alter und Schweregrad der Erkrankung, sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem  Kiefergelenk, CMD und/oder der Kaumuskulatur stehen, nicht von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Gesetzgeber schließt auch explizit jede Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen für diese Bereiche aus. Damit sind CMD- und Kiefergelenkerkrankungen die einzigen schmerzhaften Erkrankungen in der gesamten Medizin, deren Abklärung nicht von den Krankenkassen übernommen wird.